Träger-verein ist der Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Alsbachtal, E V. Koll-berger Straße fünfzig. In sechs-und-vierzig eins neun-und-vierzig, Oberhausen. www.alsbachtal.org
Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Alsbachtal e.V.
Pier-Beratung. Zur Förderung der unabhängigen Teilhabeberatung. Bundesteilhabegesetz. Das neue Bundes-teil-habe-gesetz, BTHG, bringt für Menschen mit Behinderung einige Veränderungen mit sich. Gleichzeitig soll die unabhängige Teilhabeberatung, insbesondere in Form von Pier-Beratungs-angeboten, gefördert werden. Beratung. Das englische Wort pier bezeichnet Personen die einander gleichgestellt, gleichrangig, oder gleichartig sind. Bei einer Pier-Beratung werden Betroffene von anderen Betroffenen beraten. Man unterhält sich mit jemandem, der die Problematik aus persönlicher Erfahrung kennt. Menschen mit Behinderung beraten andere Menschen mit Behinderung. Wir wollen dieses Konzept unterstützen, und sogar selbst umsetzen.
Zur Förderung der unabhängigen Teilhabeberatung
Bundesteilhabegesetz
Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) bringt für Menschen mit Behinderung einige Veränderungen mit sich. Gleichzeitig soll die unabhängige Teilhabeberatung, insbesondere in Form von Peer-Beratungsangeboten, gefördert werden.
Beratung
Das englische Wort peer bezeichnet Personen die einander gleichgestellt, gleichrangig oder gleichartig sind.
Bei einer Peer-Beratung werden Betroffene von anderen Betroffenen beraten. Man unterhält sich mit jemandem, der die Problematik aus persönlicher Erfahrung kennt.
Menschen mit Behinderung beraten andere Menschen mit Behinderung. Wir wollen dieses Konzept unterstützen und sogar selbst umsetzen.
Ablauf einer Peer-Beratung
Ablauf einer Pier-Beratung. Für jeden das richtige Beratungsangebot. Betroffene: Ein Mensch mit Behinderung hat Fragen, zu seinen eigenen besonderen Lebensumständen, und seinen Möglichkeiten sie zu verändern. Er sucht einen Berater auf, der aufgrund seiner eigenen Behinderung, schon Erfahrungen in diesen Bereichen gesammelt hat. Angehörige: Angehörige eines Menschen mit Behinderung brauchen Hilfe, oder haben Fragen zu dessen Lebensumständen, und den Möglichkeiten sie zu verändern. Sie suchen einen Berater auf, der selbst Angehöriger eines Menschen mit Behinderung ist, und dadurch Erfahrung in vielen Bereichen gesammelt hat. Für beide Fälle gilt: Der Pier-Berater wurde zwar geschult, aber nicht professionell ausgebildet. Er teilt seine persönlichen Erfahrungen. Ein professionell ausgebildeter Mitarbeiter kann bei Bedarf hinzugezogen werden. Das nennt man Tandem-Beratung.
Für jeden das richtige Beratungsangebot
Betroffene
Ein Mensch mit Behinderung hat Fragen zu seinen eigenen, besonderen Lebensumständen und seinen Möglichkeiten sie zu verändern.
Er sucht einen Berater auf, der aufgrund seiner eigenen Behinderung schon Erfahrungen in diesen Bereichen gesammelt hat.
Angehörige
Angehörige eines Menschen mit Behinderung brauchen Hilfe oder haben Fragen zu dessen Lebensumständen und den Möglichkeiten sie zu verändern.
Sie suchen einen Berater auf, der selbst Angehöriger eines Menschen mit Behinderung ist und dadurch Erfahrung in vielen Bereichen gesammelt hat.
Für beide Fälle gilt:
Der Peer-Berater wurde zwar geschult, aber nicht professionell ausgebildet.
Er teilt seine persönlichen Erfahrungen.
Ein professionell ausgebildeter Mitarbeiter kann bei Bedarf hinzugezogen werden. Das nennt man Tandem-Beratung.
Die Peer-Berater
Die Pier-Berater. Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung. Berater: Unsere Pier-Berater müssen einige Anforderungen erfüllen, sich an gewisse Regeln halten, und werden im Rahmen eines Seminars geschult. Anforderungen: Sie haben selbst eine Behinderung oder sind Angehöriger eines Menschen mit Behinderung. Sie haben schon einige Probleme gehabt, haben sie aber bewältigt und können ihre Erfahrung weitergeben. Sie lassen andere ausreden. Sie können gut zuhören. Unsere Pier-Berater bekommen eine Schulung, die sie auf die beratende Tätigkeit vorbereitet. Sie müssen schweigen können. Es gilt die Schweigepflicht.
Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung
Berater
Unsere Peer-Berater müssen einige Anforderungen erfüllen, sich an gewisse Regeln halten und werden im Rahmen eines Seminars geschult.
Selbst aktiv werden
Sind Sie selbst betroffen? Haben Sie eine Behinderung oder sind Sie angehöriger eines Menschen mit Behinderung?
Dann können Sie vielleicht Ihre Erfahrungen mit anderen teilen und selbst Peer-Berater werden!
Anforderungen
Sie haben selbst eine Behinderung oder sind Angehöriger eines Menschen mit Behinderung
Sie haben schon einige Probleme gehabt, haben sie aber bewältigt und können ihre Erfahrung weitergeben
Sie lassen andere ausreden
Sie können gut zuhören
Unsere Peer-Berater bekommen eine Schulung, die sie auf die beratende Tätigkeit vorbereitet
Sie müssen schweigen können. Es gilt die Schweigepflicht.
Fotos:
Ehemaliges Preußisches Herrenhaus, Sitz des Bundesrates (Foto: campsmum (CC-BY-SA-2.0-DE))
Coffee Meeting (Foto: Eric Bailey (CC0)