Unsere Beratungsstelle befindet sich derzeit noch im Aufbau. Auf dieser Seite erfahren Sie aber schon jetzt, was denn Peer-Beratung genau ist.
Trägerverein
Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Alsbachtal e.V.
Kolberger Straße 50
46149 Oberhausen
www.alsbachtal.org
Peer-Beratung
Zur Förderung der unabhängigen Teilhabeberatung
Bundesteilhabegesetz
Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) bringt für Menschen mit Behinderung einige Veränderungen mit sich. Gleichzeitig soll die unabhängige Teilhabeberatung, insbesondere in Form von Peer-Beratungsangeboten, gefördert werden.
Beratung
Das englische Wort peer bezeichnet Personen die einander gleichgestellt, gleichrangig oder gleichartig sind.
Bei einer Peer-Beratung werden Betroffene von anderen Betroffenen beraten. Man unterhält sich mit jemandem, der die Problematik aus persönlicher Erfahrung kennt.
Menschen mit Behinderung beraten andere Menschen mit Behinderung. Wir wollen dieses Konzept unterstützen und sogar selbst umsetzen.
Ablauf einer Peer-Beratung
Für jeden das richtige Beratungsangebot
Betroffene
- Ein Mensch mit Behinderung hat Fragen zu seinen eigenen, besonderen Lebensumständen und seinen Möglichkeiten sie zu verändern.
- Er sucht einen Berater auf, der aufgrund seiner eigenen Behinderung schon Erfahrungen in diesen Bereichen gesammelt hat.
Angehörige
- Angehörige eines Menschen mit Behinderung brauchen Hilfe oder haben Fragen zu dessen Lebensumständen und den Möglichkeiten sie zu verändern.
- Sie suchen einen Berater auf, der selbst Angehöriger eines Menschen mit Behinderung ist und dadurch Erfahrung in vielen Bereichen gesammelt hat.
Für beide Fälle gilt:
- Der Peer-Berater wurde zwar geschult, aber nicht professionell ausgebildet.
- Er teilt seine persönlichen Erfahrungen.
- Ein professionell ausgebildeter Mitarbeiter kann bei Bedarf hinzugezogen werden. Das nennt man Tandem-Beratung.
Die Peer-Berater
Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung
Berater
Unsere Peer-Berater müssen einige Anforderungen erfüllen, sich an gewisse Regeln halten und werden im Rahmen eines Seminars geschult.
Anforderungen
- Sie haben selbst eine Behinderung oder sind Angehöriger eines Menschen mit Behinderung
- Sie haben schon einige Probleme gehabt, haben sie aber bewältigt und können ihre Erfahrung weitergeben
- Sie lassen andere ausreden
- Sie können gut zuhören
- Unsere Peer-Berater bekommen eine Schulung, die sie auf die beratende Tätigkeit vorbereitet
- Sie müssen schweigen können. Es gilt die Schweigepflicht.
Ehemaliges Preußisches Herrenhaus, Sitz des Bundesrates (Foto: campsmum (CC-BY-SA-2.0-DE))
Coffee Meeting (Foto: Eric Bailey (CC0)